Amphicar – zu Lande, zu Wasser… nein, nicht in der Luft
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- Geschrieben von Stefan Müller
- Kategorie: Oldtimerreporter überregional
Kreuzbraver Herald-Motor und kreuzbraves (Boots-) Styling? Eine Schönheit ist das Amphicar nicht. Foto: Oldtimerreporter.Haehnel
Fahren, schwimmen und Spaß bringen. Nein, das sind nicht die hervorstechenden Kompetenzen eines unterhaltsamen Triathleten. Auch ein Motorboot der Größe XL ist nicht gemeint, dem fiele das Fahren ja auch einigermaßen schwer. Aber da gibt es ein Gefährt, das diese Eigenschaften auf sich vereint: Das Amphicar 770 aus der Feder von Hans Trippel. 2021 feiert das Amphicar seinen 60sten Geburtstag, werfen wir also einen Blick zurück:
80 Jahre Jeep - der Urvater der "Ku-Damm-Kampfwagen" feiert Jubiläum
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- Geschrieben von Dieter Haehnel
- Kategorie: Oldtimerreporter überregional
Normandie? Korea? Wäre nicht der Hintergrund und die unübliche "Uniform" des Fahrers, könnte man das glatt annehmen. Foto: Oldtimerreporter.Haehnel
Okay. Es gibt da immer noch die eine oder andere Differenz. Aber die Mehrheit tendiert doch zu General Purpose - also wörtlich "Allgemeine Verwendung" - kurz: GP als Entstehungsgeschichte des Wortes Jeep im Ami-Slang. Obwohl - der Besteller, die US-Army, soll den Begriff nie verwendet haben. Wie dem auch sei. Der kleine robuste Geländegänger wir in diesem Jahr 80 Jahre alt - ein Methusalem, quasi.
Rückfahrkameras und H-Kennzeichen - geht das?
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- Geschrieben von Dieter Haehnel
- Kategorie: Frag den Sachverständigen
So eher nicht: Bei der Hauptuntersuchung dürfte ein Fahrzeug mit H-Kennzeichen und einer derartig montierten Kamera durchfallen.
Foto: Oldtimerreporter.Haehnel
Sven Kaminski fragt:
Sind Rückfahrkameras an Transportern mit H-Kennzeichen erlaubt oder verliert man damit die H-Zulassung?
GTÜ-Sachverständiger Wolfram Schulz antwortet:
Die Frage, ob eine Rückfahrkamera am Oldtimer zulässig ist oder nicht lässt sich folgendermaßen beantworten: Die Zulassung zum Oldtimer verlangt ein originales, originalgetreues oder zeitgenössisches Erscheinungsbild. Lässt sich die Kamera darin integrieren, ist sie kein Problem. Trohnt die Kamera dagegen deutlich sichtbar am Fahrzeug, wird es mit dem H schwierig.
Bei dem Display oder Monitor sieht es ähnlich aus. Moderne Radios sind zwar zulässig, jedoch stört so ein Monitor schon deutlich das historische Erscheinungsbild. Zusammenfassend kann man sagen, die Rückfahrkamera ist als solches durchaus zulässig, muss sich jedoch in das historische Erscheinungsbild einfügen lassen.
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